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Teilnahmebedingungen Verlosungen

800x500_Webbild Teilnahmebedingungen
Foto: RADIO BERN1
GEWINNSPIELE

Teilnahmebedingungen Verlosungen

RADIO BERN1 verlost regelmässig attraktive Preise.

1. Veranstalter / Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Alle Teilnehmenden erkennen mit der Teilnahme am Gewinnspiel von RADIO BERN1, einem Unternehmen der CH Regionalmedien AG, die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

2. Datenschutz

Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihr angegebenen Daten (wie beispielsweise Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.) gespeichert und für statistische Zwecke durch RADIO BERN1 genutzt werden können. Die teilnehmende Person erklärt sich darüber hinaus ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zur Marktforschung sowie Zustellung von Informationen über weitere Aktionen und Gewinnspiele von RADIO BERN1 verwendet werden dürfen. Sie kann ihre Daten jederzeit durch einen schriftlichen Antrag (z.B. per Post) an RADIO BERN1 wieder löschen lassen. Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass RADIO BERN1 im Gewinnfall personenbezogene Daten, sofern notwendig, an Gewinnspielpartner zur Gewinnabwicklung weitergibt. Die Daten der teilnehmenden Person werden ausschliesslich zum Zwecke der Gewinnabwicklung weitergegeben. Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken durch Gewinnspielpartner findet ausdrücklich nicht statt.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein hat. Ausnahmsweise können für ein Gewinnspiel auch anderslautende Teilnahmeberechtigungen definiert werden. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen werden auf der Aktionsseite des Gewinnspiels schriftlich kommuniziert oder bei reinen Telefonspielen ohne Onlineartikel von der Moderatorin/dem Moderator am Sender erwähnt oder jüngere Anrufende entsprechend zugelassen.

Ausgenommen von der Teilnahme sind alle Angestellten von RADIO BERN1 und verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades und deren Lebenspartner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Diese Regelung gilt gleichermassen für am Gewinnspiel beteiligte Kooperationspartner.

Da sehr viele Hörerinnen und Hörer an Gewinnspielen teilnehmen möchten, sollen auch möglichst viele unterschiedliche Personen eine Chance auf einen Gewinn erhalten. RADIO BERN1 bittet deshalb alle Gewinnerinnen und Gewinner nach dem Gewinn eines Preises, einen Monat bis zur Teilnahme an weiteren Verlosungen zu warten.

4. Spielregeln

Der Spielmodus des Gewinnspiels wird im Programm von RADIO BERN1 und/oder auf der Internetseite von RADIO BERN1 – www.radiobern1.ch – bekannt gegeben.

Sofern beim Gewinnspiel eine telefonische Teilnahme möglich ist, können bei der teilnehmenden Person Kosten für den Anruf entstehen.

Die teilnehmende Person geht bei Gewinnspielen von RADIO BERN1 niemals vertragliche oder sonstige rechtliche Verpflichtungen gegenüber RADIO BERN1 oder sonstigen Dritten ein, die über diese Teilnahmebedingungen hinausgehen.

RADIO BERN1 behält sich ausdrücklich vor, die Spielzeit eines Gewinnspiels zu verlängern, den Spielmodus zu verändern oder das Spiel früher zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt sowie dann, wenn das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht (mehr) durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. RADIO BERN1 wird dies – soweit möglich – rechtzeitig im Vorfeld im Programm und/oder auf www.radiobern1.ch bekanntgeben.

5. Teilnahmeausschluss

RADIO BERN1 ist jederzeit berechtigt, teilnehmende Personen vom Gewinnspiel auszuschliessen, insbesondere wenn ein Verdacht auf Manipulation, Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen oder Beeinflussung des Gewinnspiels vorliegt. Hierunter fallen auch die Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitenden von RADIO BERN1 und/oder anderen Personen, die am Gewinnspiel teilnehmen. RADIO BERN1 ist in solchen Fällen berechtigt, ausgezahlte Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und ggf. zurückzufordern.

6. Aufzeichnung, Ausstrahlung, Veröffentlichung

Durch die Teilnahme erklärt sich jede teilnehmende Person unwiderruflich und unentgeltlich damit einverstanden, dass RADIO BERN1 Tonaufnahmen, Fotografien sowie Filmaufnahmen der teilnehmenden Person anfertigt. Mit der Teilnahme gibt sie ihr unwiderrufliches Einverständnis, dass RADIO BERN1 oder die mit RADIO BERN1 verbundenen Medienunternehmen diese Aufnahmen, egal welcher Art, veröffentlichen.

RADIO BERN1 behält sich das Recht vor, Aufnahmen zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder auch in Teilen im Programm zu wiederholen bzw. erneut zu veröffentlichen. RADIO BERN1 hat darüber hinaus das Einverständnis der teilnehmenden Person, die in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel erstellten Fotos und Filmaufnahmen zu bearbeiten, zu kürzen und ganz oder teilweise im Internet und weiteren Medien zu veröffentlichen.

Jede teilnehmende Person verpflichtet sich im Falle eines Gewinns in angemessenem Umfang für eine medienwirksame Gewinnübergabe und andere Presse- und Medienaktivitäten von RADIO BERN1 zur Verfügung zu stehen.

Die teilnehmende Person erteilt eine ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung ihres Namens, Alters, Wohnortes und ggf. Berufs im Rahmen der Berichterstattung rund um das Gewinnspiel.

7. Facebook/Instagram

Veranstalterin der Gewinnspiele und damit verantwortlich ist RADIO BERN1 (CH Regionalmedien AG). Bei Gewinnspielen auf Facebook/Instagram kann durch Kommentieren, Liken oder Teilen am Wettbewerb teilgenommen werden (wenn nichts anderes explizit erwähnt). Es können nur Personen aus der Schweiz teilnehmen und gewinnen. Die Gewinner werden per Zufallsgenerator ausgewählt. Facebook/Instagram hat nichts mit dem Gewinnspiel zu tun und ist ebenso wenig Ansprechpartner für solche Gewinnspiele. Dies gilt ebenso für Wettbewerbe/Gewinnspiele in der RADIO BERN1-App. Diese sind nicht z.B. in Zusammenarbeit mit Apple entstanden. Apple ist weder Sponsor der Gewinnspiele, noch ist Apple anderweitig mit den Preisen oder mit Gewinnspielen verschiedenster Art in Verbindung zu bringen.

8. Zustellung/Versand Gewinn

Es wird der auf der Aktionsseite und/oder im Radioprogramm von RADIO BERN1 beschriebene Gewinn verlost.

Der Gewinn wird ausschliesslich an den/die Gewinner/in übermittelt. Die genaue Gewinnübermittlung wird der gewinnenden Person bei der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt.

Gewinne werden in der Regel auf dem Postweg oder, sofern möglich, per E-Mail versendet. RADIO BERN1 trägt keinerlei Haftung und leistet keinen Ersatz, wenn Postversände zu spät oder gar nicht beim Empfänger eintreffen. Postversände werden nicht eingeschrieben verschickt. Alternativ kann der Gewinn bei RADIO BERN1 abgeholt werden. Preise, die nach 30 Tagen nicht abgeholt werden, verfallen.

Die Auszahlung von Geld-Gewinnen kann ausschliesslich auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, soweit nicht anders angegeben.

Allfällige Folgekosten (z.B. Steuern, Gebühren, Kraftstoff, Verpflegungskosten etc.), die durch den Gewinn entstehen, sind, soweit nicht anders angegeben, durch die gewinnende Person zu tragen.

Eine Barauszahlung oder ein Ersatz von Gewinnen ist grundsätzlich nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

Insbesondere Tickets für Veranstaltungen und Konzerte unterliegen immer auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter, auf die RADIO BERN1 keinen Einfluss hat. RADIO BERN1 haftet nicht, falls ein Gewinn durch Absage oder Firmenliquidation nicht in Anspruch genommen werden kann.

9. Haftung

Die Teilnahme an den Gewinnspielen von RADIO BERN1 erfolgt grundsätzlich immer auf eigenes Risiko. RADIO BERN1 lehnt jede Haftung für direkte oder indirekte Folgen der Teilnahme ab.

RADIO BERN1 haftet nicht für Mängel der von einem Preissponsor gestifteten Preise bzw. für eine allfällige Insolvenz des Preissponsors und die daraus resultierenden Folgen für den Gewinner.

RADIO BERN1 übernimmt keine Haftung für etwaige Störungen oder technische Fehler, durch die eine Teilnahme vorübergehend oder dauernd nicht möglich ist.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Regelungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt in diesem Fall eine wirksame und durchführbarere Regelung, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt.

11. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung sowie die Gewinnauszahlung ausgeschlossen.

Diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht.

Es wird keine Korrespondenz geführt.

Quelle: RADIO BERN1